Neues Urteil zugunsten verpartnerter Beamter
15. April 2009 | Von editor | Kategorie: Politik + GesellschaftDas Land Baden-Württemberg muss Lebenspartnern denselben Familien-zuschlag zahlen wie verheirateten Beamten.
Nun hat auch das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass die Verweigerung des Familienzuschlag der Stufe 1 für verpartnerte Beamte eine unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Identität darstellt, die durch die Richtlinie 2000/78/EG verboten ist (Urteil vom 05.02.2009 – 4 K 1604/08).
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): “Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.04.2008 in der Rechtssache Maruko (C-267/06) haben verpartnerte Beamte, Richter und Soldaten Anspruch auf dieselbe Besoldung und Versorgung wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren Situation befinden.
Da dieses Urteil für die deutschen Gerichte bindend ist, geht der Streit nur noch um die Frage der Vergleichbarkeit. Sie war vom Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 15.11.2007 (NJW 2008, 868) und von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfa-ssungsgerichts in einem Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2008 (NJW 2008, 2325) verneint worden. Beide Entscheidungen sind nach unserer Auffassung deutlich von Vorurteilen geprägt. Zum Glück binden sie die Instanzgerichte nicht. Inzwischen weigern sich immer mehr Gerichte, die windigen Argumente der beiden Obergerichte zu übernehmen. So zunächst das Oberverwaltungsgericht Schleswig in einem Urteil vom 22.07.2008 (3 LB 13/06), dann das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom 30.10.2008 in der Rechtssache Maruko (M 12 K 08.1484) und im Januar das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 14.01.2009 (3 AZR 20/07).
Die baden-württembergischen Verwaltungsgerichte hatten bisher alle Klage von verpartnerten Beamten abgelehnt und unsere Argumente gar nicht zur Kenntnis genommen. Damit hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun Schluss gemacht.
Wir erwarten, dass immer mehr Gerichte diesem Beispiel folgen und sich nicht mehr damit begnügen, die Entscheidungen des Bundesverwal-tungsgerichts und der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einfach abzuschreiben.”
Die angeführten Urteile können auf der LSVD-Website heruntergeladen werden:
http://www.lsvd.de/211.0.html#c887