Kritische Reaktionen auf Haftbefehl gegen No Angels-Sängerin

15. April 2009 | Von ufa | Kategorie: Politik + Gesellschaft

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Es begann mit einer kurzen Pressemitteilung: “Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am Samstagabend (11.04.2009) in Frankfurt am Main auf Basis eines Haftbefehls des Amtsgerichts Darmstadt eine 26-jährige Sängerin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen.
Danach besteht der dringende Tatverdacht, dass die Beschuldigte in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit 3 Personen hatte, ohne diese zuvor darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV positiv ist. Zumindest bei einem der drei Partner ergab ein Test, dass er – mutmaßlich in Folge des Kontakts – nunmehr ebenfalls HIV positiv ist. (…)”
(http://www.sta-darmstadt.justiz.hessen.de/)
Bei der Sängerin handelt es sich um Nadja Benaissa von den No Angels, deren Anwälte nun daraufhinweisen: “Die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft steht nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Landespressegesetzes. Durch eine Indiskretion ist der Umstand der Festnahme unserer Mandantin an die Medien gelangt. Zudem hätte die Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen dazu führen müssen, dass eine behördliche Erklärung über den Tatvorwurf hier unterbleibt. Gegenwärtig geht es ausschließlich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, so dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die Medien, zu beachten ist. (…) Zudem hätte die Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen dazu führen müssen, dass eine behördliche Erklärung über den Tatvorwurf hier unterbleibt. Gegenwärtig geht es ausschließlich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, so dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die Medien, zu beachten ist.”
(http://www.presseportal.de/pm/62754/1386953/schertz_bergmann_rechtsanwaelte?search=nadja,benaissa)

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) verlangt Nadja Benaissas sofortige Freilassung. Frauenreferentin Marianne Rademacher kritisiert die “unverhältnismäßige Aktion der hessischen Justiz” und fordert die Medien auf, die Sängerin nicht vorzuverurteilen: “Die Verantwortung für den angeblich ungeschützten Sexualverkehr wird allein Frau Benaissa zugeschoben, ohne nach der Mitverantwortung ihrer Sexualpartner zu fragen. Die deutsche Politik der HIV- und Aidsbekämpfung wird aber gerade deshalb als beispielhaft betrachtet, weil sie von der Verantwortung jedes einzelnen, von der Solidarität und der Bekämpfung jeder Art von Stigmatisierung ausgeht. Die hessische Justiz will offenbar ein Exempel statuieren. Die Justiz ist und darf aber keine Akteurin der HIV-Prävention in Deutschland sein.” Denn nur eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, kann strafrechtlich belangt werden. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung führt unter Umständen dazu, dass Menschen es vorziehen, sich aus Angst vor Repressionen nicht testen zu lassen.
Die Deutsche AIDS-Stiftung weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass gerade HIV-Tests die frühzeitige Erkennung einer Infektion und schnelle medizinische Therapie ermöglichen, die den Krankheitsverlauf aufhalten kann. Vorverurteilung und Kriminalisierung von HIV-Infizierten könnten dazu führen, dass sich weniger Menschen testen lassen, weil sie Diskriminierung und Stigmatisierung fürchten. Die Folge wäre eine weitere Zunahme der Neuinfektionen. Nur in einem Klima der Offenheit könne Prävention funktionieren. Schuldzuweisungen führten nicht zu mehr Offenheit, Prävention und Akzeptanz betroffener Menschen; die Verantwortung für Safer Sex liegt immer bei beiden Partnern. Die Stiftung erinnert außerdem daran, dass Safer Sex zurzeit der beste Schutz vor HIV ist und die Gefahr einer Ansteckung mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten senkt.
“Unser oberstes Ziel sollte sein, durch Aufklärung und Prävention weitere HIV-Infektionen zu verhindern. Die öffentlichkeitswirksame Verhaftung von Nadja Benaissa und die Weitergabe von Informationen über den Tatvorwurf an die Medien dürften kaum zu erfolgreicher Prävention beitragen”, betonte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen AIDS-Stiftung, Dr. Ulrich Heide.

Die Arbeitsgruppe Ärztinnen und AIDS (3A) fordert ebenfalls die umgehende Freilassung von Nadja Benaissa aus der  Untersuchungshaft. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass nur auf diese Weise eine  Wiederholungstat verhindert werden kann, sei unhaltbar und komme einer Vorverurteilung der angeklagten Künstlerin gleich. “Das Vorgehen der hessischen Justizbehörden im Fall Benaissa und die daraus resultierende teils unsachliche Berichterstattung kann dazu führen, dass HIV-positive Frauen in Deutschland mehr denn je eine Stigmatisierung und Diskriminierung fürchten werden, wenn ihre Diagnose bekannt wird. Da Frauen hierzulande mit nur 18% einen relativ kleinen Teil der Menschen mit HIV/AIDS ausmachen, werden sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und es fehlt ihnen vor allem eine starke Lobby. Es ist zu befürchten, dass sich durch die aktuelleangeheizte Diskussion noch mehr HIV-positive Frauen in den Schutz derPrivatsphäre zurückziehen werden.  3A fordert im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall eine sachliche Berichterstattung und eine adäquate Auseinandersetzung mit dem Thema ”HIV und Frauen”. In diesem Zusammenhang sollte auch erfolgreiche Präventionsarbeit im HIV-Bereich diskutiert werden, insbesondere die Eigenverantwortung beim Sexualverkehr”, so die HIV-Behandlerinnen weiter.

Nadja Benaissas Sangeskollegin Lucy engagiert zurzeit in einer Kampagne aus Saarbrücken unter dem Motto “ich habe Aids…..nicht vergessen” (siehe Hivnachrichten, April 2009)

[Bild: Die No Angels vor ihrem desaströsen Eurovision-Songcontest-Auftritt 2008, Fotos: Carsten Sander/Quelle: Universal Music]

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2 Kommentare auf "Kritische Reaktionen auf Haftbefehl gegen No Angels-Sängerin"

  1. Tanja Wolf sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es bereits irgendwo eine Unterschriftenaktion, die auf Freilassung Nadja Benaissas plädiert? Wenn ja, wie kommt man dort ran? Eine andere Überlegung ist folgende: ich bin ehrenamtliche Mitarbeiterin einer Aids-Beratungsstelle und würde dort gerne eine solche Aktion starten. Wie ist es am besten handelbar?

    Mit freundlichem Gruß
    Tanja Wolf

  2. admin sagt:

    Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Haftverschonung gestellt; dem wurde heute, am Dienstag, 21.04. wohl stattgegeben. Unter welchen Auflagen der Vollzug des Haftbefehls ausgesetzt wurde, gab das Gericht nicht bekannt.

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