Keine Entschädigung für Aids-Infektion

15. April 2009 | Von editor | Kategorie: Politik + Gesellschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde einer aidskranken Türkin gegen Deutschland wegen eines unfairen Verfahrens abgewiesen.
Die 41-Jährige aus Wiesbaden hatte sich von ihrem Partner angesteckt und 1999 den Arzt des Mannes verklagt, weil er sie nicht rechtzeitig über die Immunschwächekrankheit des inzwischen verstorbenen Mannes informiert hatte.Deutsche Gerichte hatten die Forderung der Frau nach einer Entschädigung abgewiesen. Der Arzt hatte sich an seine Schweigepflicht gehalten aber gleichzeitig die Frau dringend aufgefordert, sich gegen eine Aids-Infektion zu schützen, befanden die Gerichte. Die Straßburger Richter haben keine Fehler in den Verfahren der deutschen Justiz festgestellt. Die Umstände des Falls seien sorgfältig geprüft worden und es sei keine Willkür im Spiel gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung in Straßburg. Az.: 77144/01 und 35493/05 (äz)

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